1. Präambel
Der “Verkäufer” ist JLG EMEA B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in der Polarisavenue 63, 2132 JH Hoofddorp, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 34158044. Der “Käufer” ist der unmittelbare Erwerber von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags mit dem Verkäufer (der “Vertrag”).
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Der Vertrag über die Lieferung von Waren (“Waren”) oder die Erbringung von Dienstleistungen (“Dienstleistungen”) durch den Verkäufer unterliegt diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die “Bedingungen”) , und alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen (einschließlich aller Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die der Käufer in einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument als anwendbar bezeichnet). Änderungen dieser Bedingungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam. Der Käufer bestätigt, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen oder Zusicherungen verlassen hat, die vom oder im Namen des Verkäufers abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind. Soweit zuvor dem Käufer eine Zusicherung, Gewährleistung, Nebenabrede oder Zusage gegeben wurde, verzichtet der Käufer auf alle Rechte und Rechtsmittel in Bezug auf diese.
2.2 Jede Bestellung von Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer, unabhängig davon, ob sie auf einer Bestellung oder einem Angebot beruht oder nicht, gilt als Angebot zum Kauf dieser Waren oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen. Eine Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurde oder, falls dies früher erfolgt, der Verkäufer die Waren oder Dienstleistungen an den Käufer liefert. Nach Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer kann der Vertrag vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden, wobei dies davon abhängig ist, dass der Käufer den Verkäufer von allen Verlusten oder Schäden freistellt, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben oder ergeben könnten.
3. Preis und Bezahlung
3.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Sätze in dieser Klausel gelten für die Waren oder Dienstleistungen die im Vertrag vereinbarten Preise oder, in Ermangelung eines solchen Vertragspreises, die am Tag der Lieferung oder angenommenen Lieferung veröffentlichte Preisliste des Verkäufers (der “Vereinbarte Preis”). Der Verkäufer ist berechtigt, den Vereinbarten Preis von Zeit zu Zeit bis zum Tag der Lieferung oder der angenommenen Lieferung zu erhöhen, um i) dem Verkäufer entstandene Kostensteigerungen, z. B. aufgrund von Störungen in der Lieferkette, Abgaben oder Zöllen und/oder ii) Steuern, Abgaben, Zöllen und/oder anderen Gebühren jeglicher Art, die von einer staatlichen oder anderen Behörde auferlegt werden und die im Vereinbarten Preis berücksichtigt werden müssen, Rechnung zu tragen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und aller Kosten und/oder Gebühren in Bezug auf Verpackung, Verladung, Entladung, Transport und Versicherung, die alle vom Käufer zu tragen sind.
3.2 Sofern nicht anderweitig und schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart, müssen Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in frei verfügbaren Mitteln erbracht werden. Korrekte und rechtzeitige Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung. Bei Lieferungen, die sich über einen Zeitraum erstrecken, wird nach Wahl des Verkäufers jede Sendung bei Versand in Rechnung gestellt, wobei jede Rechnung als gesonderte Rechnung zu behandeln und entsprechend zu zahlen ist. Der Käufer hat alle Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehalt zu leisten.
3.3 Bei Zahlungsverzug werden automatisch von Tag zu Tag Zinsen in Höhe von 15 % pro Jahr vom Tag des Verzugs bis zum Tag der vollständigen Zahlung fällig, unabhängig davon, ob dieser vor oder nach einem Urteil erfolgt.
3.4 Unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsbehelfe des Verkäufers berechtigt ein Zahlungsverzug des Käufers den Verkäufer automatisch dazu, (i) Lieferungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag auszusetzen solange der Verzug andauert, und (ii) den Vertrag als vom Käufer zurückgewiesen zu betrachten, wenn der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung durch den Verkäufer alle fälligen Beträge an den Verkäufer gezahlt hat.
4. Geistiges Eigentum
4.1 Sofern hierin nicht anderweitig geregelt, gewährt der Verkäufer dem Käufer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software (wie in Klausel 4.3 unten definiert) ausschließlich in Verbindung mit dem Zweck, für den sie zur Verfügung gestellt wurde, und ohne das Recht, die Software in Unterlizenz zu vergeben, offenzulegen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu verändern. Der Käufer kann die vorstehende Lizenz auf eine andere Partei übertragen, die die betreffenden Waren oder Dienstleistungen erwirbt, vorausgesetzt, die andere Partei stimmt diesen Bedingungen zu und erklärt sich schriftlich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. Der Käufer muss den Verkäufer von einer solchen Übertragung benachrichtigen, und diese Benachrichtigung muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Verkauf erfolgen.
4.2 Die Software und die dazugehörige Dokumentation sind und bleiben das ausschließliche Eigentum des Verkäufers und/oder seiner Lizenzgeber, und es wird hiermit kein Eigentumsrecht, kein Besitz oder sonstiges Interesse an der Software oder der Dokumentation auf den Käufer übertragen.
4.3 Für die Zwecke dieser Bedingungen bedeutet “Software” Software, einschließlich aller Aktualisierungen, die dem Käufer in eigenständiger Form oder eingebettet in die vom Verkäufer verkauften Waren und/oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwendungsprojektdateien für die Steuerungsprogrammierung, das Design, die Konfiguration und die Visualisierung im Quellcode und/oder im vom Verkäufer erstellten Skripting-Code. Wenn der Käufer mit einer der hierin enthaltenen Bedingungen in Verzug gerät, erlischt die Lizenz des Käufers an der Software und der Dokumentation automatisch. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen festgelegt, wird von keiner der Parteien eine Lizenz im Rahmen eines Patents, einer Patentanmeldung, eines Urheberrechts, eines Geschäftsgeheimnisses, einer Marke, eines Handelsnamens, einer Dienstleistungsmarke oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts gewährt oder impliziert.
5. Eingebettete Software
5.1 Soweit Software und/oder Dokumentation in die vom Verkäufer verkauften Waren und/oder Dienstleistungen eingebettet sind, stellt der Verkauf dieser Waren und/oder Dienstleistungen keine Übertragung von Eigentumsrechten oder eines Titels an dieser Software und/oder Dokumentation dar, und alle Verweise auf “Verkauf” oder “verkauft” von Software oder Dokumentation sind als Lizenz zu verstehen.
5.2 In Bezug auf Software und Dokumentation: (i) Der Verkäufer und seine Lieferanten behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen sowie alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und der Dokumentation vor, die dem Käufer zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, und (ii) wird keine andere ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz, kein Recht oder Interesse an einem Patent, einer Patentanmeldung, einem Urheberrecht, einem Geschäftsgeheimnis, einer Marke, einem Handelsnamen, einer Dienstleistungsmarke oder einem anderen geistigen Eigentumsrecht hierunter gewährt. Der Verkäufer und seine Lieferanten behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit auf die Software zuzugreifen, sie zu aktualisieren und zu modifizieren, einschließlich Änderungen, die verhindern, dass die Waren, Dienstleistungen oder die Software eine Verbindung zu Mobilfunk- oder Internetdiensten herstellen.
5.3 Soweit die vom Verkäufer verkauften Waren und/oder Dienstleistungen Software enthalten, stimmt der Käufer zu, dass der Verkäufer auf die Software zugreifen darf. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer Daten über die Waren und/oder Dienstleistungen selbst und über den Betrieb der Waren und/oder Dienstleistungen erheben darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihren Standort, Fehlercodes, Status, Anzahl der Zyklen, Betriebsstunden und Fahrgeschwindigkeit (“Equipment Asset Data”). Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Equipment Asset Data oder andere Daten des Käufers und/oder Daten Dritter über die vom Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags verkauften Waren und/oder Dienstleistungen übertragen werden dürfen. Der Käufer stimmt zu, dass Equipment Asset Data oder andere Daten des Käufers durch oder über Waren und/oder Dienstleistungen Dritter übertragen werden dürfen. Der Verkäufer wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um Equipment Asset Data oder andere Daten des Käufers, die durch oder über Waren und/oder Dienstleistungen im Eigentum Dritter übertragen werden, vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Käufer gewährt dem Verkäufer ein unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Equipment Asset Data für die Geschäftszwecke des Verkäufers, einschließlich der Forschung zur Entwicklung und Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers, zur Erbringung der hierin beschriebenen Leistungen und zur Bereitstellung der damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen.
6. Liefertermin und Gefahrenübergang
6.1 Alle für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen angegebenen Termine sind nur Schätzungen, und die Angabe einer Lieferfrist erfolgt nicht verbindlich.
6.2 Die Lieferung der Waren gilt als erfolgt, wenn die Waren auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen mit dem Verkäufer vereinbarten Lieferort (der “Lieferort”) verladen werden. Holt der Käufer die Waren am Lieferort ab oder lässt sie abholen oder benennt einen Spediteur für die Waren, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Waren dem Käufer am Lieferort zur Verfügung gestellt werden. Das Risiko in Bezug auf die Waren geht bei Lieferung auf den Käufer über. Nimmt der Käufer die Lieferung nicht an oder veranlasst nicht die Abholung der Waren, wenn diese lieferbereit sind, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer eine Entschädigung für Lagerkosten, Zinsen und Versicherungsprämien zu verlangen.
6.3 Wenn die Lieferung aller oder eines Teils der Waren oder Dienstleistungen durch Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers verhindert oder verzögert wird, haftet der Verkäufer nicht für den entstandenen Verlust oder Schaden und ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu stornieren oder die Lieferung oder weitere Lieferungen auszusetzen oder zu verzögern, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Haftung entsteht, vorausgesetzt, dass der Käufer, wenn das betreffende Ereignis über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ununterbrochen andauert, das Recht hat, den Vertrag gegenüber dem Verkäufer schriftlich zu kündigen.
6.4 Die Anzahl der im Rahmen jeder Bestellung gelieferten Waren wird vom Verkäufer bei Lieferung aus den Geschäftsräumen des Verkäufers dokumentiert, und der Käufer stimmt zu, dass die Aufzeichnung des Verkäufers als schlüssiger Beweis für die gelieferte Anzahl gilt.
7. Eigentum
7.1 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer alle fälligen Beträge in Bezug auf (a) die Waren und (b) alle anderen Beträge, die dem Verkäufer vom Käufer aus irgendeinem Grund zustehen oder zustehen werden, vollständig erhalten hat.
7.2 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer ist der Käufer verpflichtet, (a) die Waren treuhänderisch als Verwahrer für den Verkäufer aufzubewahren; (b) die Waren (auf Kosten des Käufers) getrennt von allen anderen Waren so zu lagern, dass sie ohne weiteres identifizierbar bleiben; (c) die Kennzeichnung der Waren nicht zu zerstören, zu verunstalten oder zu verdecken; (d) die Waren im Namen des Verkäufers zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen einen Nachweis über diese Versicherung vorzulegen; und (e) dem Verkäufer und seinen Beauftragten die unwiderrufliche Erlaubnis zu erteilen, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert werden, um sie zu inspizieren oder, falls das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, zurückzuholen.
7.3 Ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit als Hauptverpflichteter zu nutzen, vermieten, verkaufen oder anderweitig zu verfügen, vorausgesetzt, ein solcher Verkauf oder eine solche Vermietung erfolgt zum vollen Marktwert. Der Erlös aus dem Verkauf oder der Vermietung der Waren tritt zu Zwecken des Eigentumsvorbehalts an die Stelle der Waren, und der Käufer hat diesen Erlös auf ein separates Bankkonto zugunsten des Verkäufers einzuzahlen.
7.4 Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt sofort, wenn: (a) der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen (einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung des Vereinbarten Preises), dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht erfüllt; (b) der Käufer eine Gläubigerversammlung (formell oder informell) einberuft, oder in Liquidation geht (freiwillig oder zwangsweise), mit Ausnahme einer solventen freiwilligen Liquidation, die auf den Zweck des Wiederaufbaus oder der Verschmelzung beschränkt ist, oder ein Konkursverwalter und/oder Geschäftsführer, Verwalter oder Zwangsverwalter für sein Unternehmen oder einen Teil davon bestellt wird, oder beim Gericht Unterlagen zur Bestellung eines Verwalters des Käufers eingereicht werden oder der Käufer oder seine Geschäftsführer oder der Inhaber eines Sicherungsrechts die Absicht zur Bestellung eines Verwalters bekundet oder ein Beschluss gefasst oder bei einem Gericht ein Antrag auf Auflösung des Käufers oder auf Erteilung einer Verwaltungsanordnung in Bezug auf den Käufer gestellt wird, oder irgendein Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit oder möglichen Zahlungsunfähigkeit des Käufers eingeleitet wird; (c) der Käufer eine Zwangsvollstreckung (ob aus Rechts- oder Billigkeitsgründen) in sein Eigentum duldet oder zulässt, oder nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt; oder (d) der Käufer die Waren in irgendeiner Weise belastet oder in Anspruch nimmt. Macht der Verkäufer von seinem Recht Gebrauch, die Waren zurückzufordern, so hat der Käufer den Verkäufer von allen Kosten freizustellen, die im Zusammenhang mit einer solchen Rückforderung entstehen.
7.5 Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zu fordern, auch wenn das Eigentum nicht vom Verkäufer übertragen wurde. Nach Beendigung des Vertrages bleiben die Rechte des Verkäufers aus dieser Klausel 5 bestehen und in vollem Umfang wirksam.
8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistung des Verkäufers in Bezug auf Waren ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die ursprüngliche Herstellergarantie für diese Waren zum Zeitpunkt der Lieferung beschränkt, und vorbehaltlich Klausel 7(2) besteht das einzige Rechtsmittel des Käufers bei einer Verletzung der Gewährleistung des Verkäufers in der Reparatur oder dem Ersatz der mangelhaften Waren gemäß dieser Gewährleistung. Die Gewährleistung des Verkäufers in Bezug auf die Dienstleistungen beschränkt sich auf die Erbringung der Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt. Die Gewährleistungen in dieser Klausel 6.1 erstrecken sich nicht auf Fehler, die durch vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, Bewegung, Installation (außer durch den Verkäufer, seine Bediensteten oder Vertreter) oder durch Abnutzung verursachte Mängel verursacht werden, und gelten, soweit nach geltendem Recht zulässig, ausdrücklich anstelle und unter Ausschluss aller anderen Zusicherungen, Garantien, Bedingungen oder Gewährleistungen, gleichgültig ob ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, in Bezug auf die Qualität der Waren oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Qualität der erbrachten Dienstleistungen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die mangelhaften Waren nicht bis zum Fälligkeitstermin bezahlt hat.
8.2 Der Verkäufer haftet nicht für eine Verletzung der Gewährleistung in Bezug auf eine Knappheit oder einen offensichtlichen oder verborgenen Mangel an einer der Waren, es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer telefonisch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung der Waren (oder, in Bezug auf einen verborgenen Mangel, innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels) und bestätigt dies schriftlich innerhalb von 72 Stunden nach der Lieferung der Waren (oder, in Bezug auf einen verborgenen Mangel, innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung des Mangels).
9. Haftung
9.1 Vorbehaltlich Klausel 7.2 ist die finanzielle Haftung des Verkäufers insgesamt aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung oder anderweitig, die sich aus (a) einer Verletzung dieser Bedingungen, (b) der Verwendung oder dem Weiterverkauf der Waren durch den Käufer, (c) der Erbringung von Dienstleistungen oder (d) einer Darstellung, unerlaubten Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, auf den Vereinbarten Preis beschränkt. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, Geschäftseinbußen, Verlust des Firmenwerts oder anderweitig, jeweils unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden oder sonstige Ansprüche auf Folgeschäden (gleich welcher Ursache) handelt, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen entstehen.
9.2 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers für arglistige Täuschung oder für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, aus oder schränkt sie ein, ebenso wenig wie für andere Angelegenheiten, für die der Verkäufer nach geltendem Recht seine Haftung nicht ausschließen oder auszuschließen versuchen darf.
10. Sonstiges
10.1 Jede Mitteilung hierunter gilt als rechtswirksam erfolgt, wenn sie persönlich, per Einschreiben oder per Fax (bestätigt durch ein Einschreiben) an den eingetragenen Sitz der betreffenden Partei übermittelt wird. Mitteilungen (i) per Einschreiben gelten 48 Stunden nach dem Absenden und (ii) per Fax zwei Arbeitsstunden nach der Übermittlung als zugegangen.
10.2 Ein Verzicht des Verkäufers in Bezug auf eine Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer gilt nicht als Verzicht in Bezug auf spätere Verletzungen der gleichen oder einer anderen Bestimmung. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung des Verkäufers bei der Durchsetzung seiner Rechte aus diesen Bedingungen stellen keinen Verzicht auf seine Rechte dar.
10.3 Sollte eine Bestimmung von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Gericht ganz oder teilweise für nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt sie als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in vollem Umfang gültig und wirksam. Die Parteien beabsichtigen nicht, dass der Vertrag von einer Person durchgesetzt werden kann, die nicht Vertragspartei ist.
10.4 Der Verkäufer kann den Vertrag oder Teile davon abtreten.
10.5 Diese Bedingungen können in andere Sprachen als Englisch übersetzt werden. Bei Abweichungen zwischen den übersetzten Versionen ist die englische Version maßgebend.
10.6 Die vorliegenden Bedingungen und der Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bestehen, der Auslegung, der Erfüllung und der Beendigung des Vertrags und/oder dieser Bedingungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte im Gerichtsbezirks, in dem sich der eingetragene Sitz des Verkäufers befindet, vorbehaltlich der Berufung und der Kassation im Berufungsverfahren.